Schulungen
Zur Erreichung des Verbandszweckes sind alle verfügbaren und Zielführenden Mittel, die im Rahmen der Legalität möglich sind und die dem Charakter eines gemeinnützigen Vereines nicht widersprechen, einzusetzen. Insbesondere Schulung und Information der gewählten Mandatare zur Ausübung ihres Mandates, die unentgeltliche Rechtsberatung in allen einschlägigen Fragen, Vorträge, Versammlungen, gesellige Zusammenkünfte, Herausgabe eines Mitteilungsblattes, Diskussionsabenden etc.

